IT-Recht-Anwälte

Glossar

Erstberatungsgebühr

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf ein Rechtsanwalt ohne abweichende Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro netto verlangen, für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 Euro netto. Diese Deckelung gilt nur gegenüber Verbrauchern, nicht gegenüber Unternehmen.

Begriff
Erstberatungsgebühr
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ohne gesonderte Gebührenvereinbarung gelten für die Beratung selbst die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Bei IT-rechtlichen Mandaten wie einer DSGVO-Ersteinschätzung oder einer Vertragsprüfung vereinbaren viele Kanzleien wegen des oft höheren Prüfaufwands von vornherein eine gesonderte Vergütung statt der Verbraucher-Deckelung, sofern kein Verbraucher betroffen ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratung, Gutachten und Mediation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Ob eine Website IT-Recht nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern; die Muster sind mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft. Kein Modell ergänzt ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.