Kanzleidaten berichtigen, Datenschutzanfrage stellen
Über dieses Formular erreichen Sie die Redaktion von IT-Recht-Anwälte. Sie melden hier eine falsche Kanzleiadresse, eine aufgelöste Kanzlei oder einen toten Link zur Kanzleiwebsite. Sie fragen hier auch, welche Daten wir über Sie speichern. Eine Einschätzung zu Ihrem Softwarevertrag, Ihrer Datenschutzerklärung oder einer DSGVO-Abmahnung bekommen Sie von uns nicht.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Wenn eine Kanzlei falsch eingetragen ist
Kanzleien im IT-Recht ziehen um, schließen sich mit anderen zusammen oder wechseln die Domain. Dann stimmt bei uns die Anschrift oder der Link nicht mehr. Schreiben Sie uns, welche Kanzlei betroffen ist und was sich geändert hat.
Wir prüfen die Meldung an OpenStreetMap, an der Website der Kanzlei und, wenn nötig, am amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Was belegt ist, berichtigen wir auf der Kanzleiseite und setzen dort ein neues Datum.
Unsere Kopie allein zu ändern reicht nicht. Ein späterer Neuabruf der Karte brächte den alten Wert zurück. In der Antwort erfahren Sie deshalb auch, wie Sie den Eintrag in OpenStreetMap selbst ändern.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Nennen Sie dazu die Kanzlei oder die Seite, um deren Daten es geht. Wir geben nur Auskunft über Daten, die IT-Recht-Anwälte selbst verarbeitet. Eine Anfrage an ein anderes Unternehmen richten Sie bitte an dieses Unternehmen.
Kein Telefon, keine Rechtsberatung
Zu Datenschutz, Softwareverträgen und Abmahnungen beraten wir nicht, auch nicht am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Bei einer Datenpanne zählt jede Stunde. Art. 33 DSGVO verlangt die Meldung an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Aufsichtsbehörde oder an eine Kanzlei, nicht an uns.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.