Was ein Fachanwalt für IT-Recht kostet
Erstberatung höchstens 190 Euro netto, weitere Beratung 250 Euro. Dazu die Gebühr nach Gegenstandswert, die Kosten vor Gericht und der Titel nach der FAO.
Artikel lesen
Diese Artikel ordnen ein, was das Verzeichnis auflistet: worauf bei der Auswahl zu achten ist, was die Angaben bedeuten und wo ihre Grenzen liegen. Jeder Artikel beginnt mit der Antwort, nicht mit ihrer Ankündigung.
Erstberatung höchstens 190 Euro netto, weitere Beratung 250 Euro. Dazu die Gebühr nach Gegenstandswert, die Kosten vor Gericht und der Titel nach der FAO.
Artikel lesen
Abmahnkosten nach § 13 Abs. 4 UWG oft ausgeschlossen, Vertragsstrafe bis 1.000 Euro gedeckelt, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Dazu die Fristen.
Artikel lesen
Acht Angabengruppen nach § 5 DDG, der Verantwortliche nach § 18 MStV, die Erreichbarkeit in zwei Klicks und bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach § 33 DDG.
Artikel lesen
Zwei Rahmen nach Art. 83 DSGVO: 10 Millionen oder 2 Prozent, 20 Millionen oder 4 Prozent. Was Behörden verhängt haben und was die Gerichte daraus gemacht haben.
Artikel lesen
Art. 30 DSGVO verlangt es von fast jedem Betrieb. Die 250-Personen-Ausnahme, die sieben Pflichtangaben, der Vertrag nach Art. 28 und der Bußgeldrahmen.
Artikel lesen
Seit 2. August 2026 gilt die KI-Verordnung im Grundsatz. Kennzeichnung nach Art. 50, KI-Kompetenz und die auf Dezember 2027 verschobene Hochrisiko-Stufe.
Artikel lesen