Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden unter anderem 50 selbst bearbeitete Fälle aus mindestens drei Bereichen des IT-Rechts, davon mindestens 10 rechtsförmliche Verfahren.
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