Glossar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Klauseln, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und der andere Teil zumutbar Kenntnis nehmen konnte.
- Begriff
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 305 BGB. Auf die Form kommt es nicht an, entscheidend ist allein, dass die Bedingungen vorformuliert und nicht im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt wurden.
Bei einem Vertragsschluss, bei dem ein ausdrücklicher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, genügt ein deutlich sichtbarer Aushang. Für Software-Lizenzen und Online-Verträge bedeutet das in der Praxis: ein Link zu den AGB muss vor dem Vertragsschluss klar erkennbar und leicht erreichbar sein.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 305 BGB, Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.