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Glossar

Werkvertrag bei Softwareentwicklung

Wird Software gegen die Zusage eines bestimmten Ergebnisses individuell entwickelt, handelt es sich rechtlich in aller Regel um einen Werkvertrag: geschuldet ist der vereinbarte Erfolg, nicht nur die Arbeitszeit. Der Unternehmer muss das Werk herstellen, der Besteller die vereinbarte Vergütung zahlen.

Begriff
Werkvertrag bei Softwareentwicklung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 631 BGB. Die Einordnung als Werk- statt als Dienstvertrag entscheidet unter anderem darüber, ob eine Vergütung erst bei erfolgreicher Abnahme fällig wird und welche Mängelrechte bestehen.

In der Praxis wird bei agiler Softwareentwicklung häufig gestritten, ob überhaupt ein bestimmter Erfolg geschuldet ist oder nur eine fortlaufende Entwicklungsleistung. Eine klare vertragliche Leistungsbeschreibung ist deshalb wichtiger als die bloße Vertragsbezeichnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.