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Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist Pflicht, wenn eine geplante Verarbeitung wegen ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Umstände voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener birgt, etwa bei systematischer Profilbildung, umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder umfassender Überwachung öffentlicher Bereiche.

Begriff
Datenschutz-Folgenabschätzung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Artikel 35 Datenschutz-Grundverordnung. Sie muss mindestens eine Beschreibung der geplanten Verarbeitung, eine Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung sowie geplante Abhilfemaßnahmen enthalten.

Für viele neue KI-gestützte Auswertungen von Kundendaten ist eine solche Abschätzung vor dem Produktivstart erforderlich, weil automatisierte Bewertungen mit Rechtswirkung ausdrücklich als Regelbeispiel für ein hohes Risiko genannt sind.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Artikel 35 DSGVO, Datenschutz-Folgenabschätzung, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.