Glossar
Hochrisiko-KI-System
Ein KI-System gilt als Hochrisiko-System, wenn es Sicherheitsbauteil eines Produkts mit Konformitätsbewertungspflicht ist oder in einem der im Anhang der KI-Verordnung ausdrücklich genannten Bereiche eingesetzt wird, etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder bestimmte Strafverfolgungszwecke, sofern es die Entscheidungsfindung wesentlich beeinflusst.
- Begriff
- Hochrisiko-KI-System
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Ein im Anhang genanntes System gilt ausnahmsweise nicht als hochriskant, wenn es nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe erfüllt, eine bereits abgeschlossene menschliche Tätigkeit lediglich verbessert oder eine Bewertung nur vorbereitet, ohne Profiling vorzunehmen.
Anbieter, die ein gelistetes System als nicht hochriskant einstufen, müssen diese Bewertung dokumentieren und das System registrieren, bevor es in Verkehr gebracht wird. Für echte Hochrisiko-Systeme gelten weitergehende Pflichten wie Risikomanagement und menschliche Aufsicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 6, Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.