IT-Recht-Anwälte

Glossar

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine von sechs Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen, öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verantwortlichen.

Begriff
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung. In der Unternehmenspraxis stützen sich die meisten Verarbeitungen entweder auf die Vertragserfüllung mit Kunden oder auf ein berechtigtes Interesse, das gegen die Interessen der betroffenen Person abgewogen werden muss.

Eine Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen, kein Muss für jede Verarbeitung. Sie muss freiwillig, informiert und für den konkreten Zweck erteilt worden sein und ist jederzeit widerruflich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Artikel 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Ob eine Website IT-Recht nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern; die Muster sind mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft. Kein Modell ergänzt ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein IT-Recht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und berichtigen belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.