Glossar
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine von sechs Bedingungen erfüllt ist: Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen, öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Verantwortlichen.
- Begriff
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung. In der Unternehmenspraxis stützen sich die meisten Verarbeitungen entweder auf die Vertragserfüllung mit Kunden oder auf ein berechtigtes Interesse, das gegen die Interessen der betroffenen Person abgewogen werden muss.
Eine Einwilligung ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen, kein Muss für jede Verarbeitung. Sie muss freiwillig, informiert und für den konkreten Zweck erteilt worden sein und ist jederzeit widerruflich.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Artikel 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.