Glossar
Widerspruchsrecht
Gegen eine auf öffentlichem oder berechtigtem Interesse gestützte Verarbeitung kann aus Gründen der besonderen persönlichen Situation jederzeit widersprochen werden, gegen eine Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung sogar ohne Angabe von Gründen. Nach einem Werbewiderspruch dürfen die Daten dafür nicht mehr genutzt werden.
- Begriff
- Widerspruchsrecht
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung. Bei Widerspruch gegen eine auf berechtigtem Interesse gestützte Verarbeitung muss der Verantwortliche die Verarbeitung einstellen, außer er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Auf das Widerspruchsrecht muss spätestens bei der ersten Kommunikation mit der betroffenen Person klar und getrennt von anderen Informationen hingewiesen werden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Artikel 21 DSGVO, Widerspruchsrecht, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.