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Glossar

Impressumspflicht

Wer geschäftsmäßig einen digitalen Dienst betreibt, muss Namen, Anschrift, Kontaktdaten, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Handelsregisternummer sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten.

Begriff
Impressumspflicht
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Impressumspflicht aus dem Telemediengesetz abgelöst hat. Bei reglementierten Berufen kommen Angaben zur zuständigen Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und zu den maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen hinzu.

Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum ist ein häufiger Anknüpfungspunkt für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, weil die Informationspflicht auch dem Verbraucherschutz dient und ihre Verletzung als Wettbewerbsverstoß gewertet werden kann.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 5 Digitale-Dienste-Gesetz, Allgemeine Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Ob eine Website IT-Recht nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern; die Muster sind mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft. Kein Modell ergänzt ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein IT-Recht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und berichtigen belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.