Glossar
Recht auf Datenübertragbarkeit
Wer einem Unternehmen Daten zur Verfügung gestellt hat, kann sie in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zurückverlangen und, wo technisch möglich, direkt zu einem anderen Anbieter übertragen lassen. Das Recht gilt nur für auf Einwilligung oder Vertrag beruhende, automatisierte Verarbeitungen.
- Begriff
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung. Es soll den Wechsel zwischen konkurrierenden Diensten erleichtern, etwa zwischen Cloud-Speichern oder Kommunikationsplattformen, ohne dass Kunden ihre eigenen Daten neu erfassen müssen.
Das Recht berührt das Löschungsrecht nicht und gilt nicht für Verarbeitungen im öffentlichen Interesse oder bei Ausübung öffentlicher Gewalt.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Artikel 20 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.