Glossar
Bußgeld nach der DSGVO
Verstöße gegen Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern können mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, Verstöße gegen zentrale Grundsätze und Betroffenenrechte mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent, jeweils der höhere Betrag ist maßgeblich.
- Begriff
- Bußgeld nach der DSGVO
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Artikel 83 Datenschutz-Grundverordnung. Die Aufsichtsbehörde berücksichtigt bei der Bemessung unter anderem Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, getroffene Abhilfemaßnahmen und frühere Verstöße desselben Verantwortlichen.
Die genannten Beträge sind gesetzliche Höchstgrenzen, keine Regelbußgelder. Die tatsächliche Höhe im Einzelfall hängt stark von der Unternehmensgröße und der konkreten Pflichtverletzung ab.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Artikel 83 DSGVO, Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen, Redaktion dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.