IT-Recht-Anwälte

Tings & Kauder: die Kanzlei aus Bochum

Dieses Verzeichnis führt Tings & Kauder unter den Kanzleien in Bochum. Weiter führt der Datensatz: Rechtsgebiet IT-Recht. Geführt wird der Standort Huestraße 18, 44787. Empfang findet statt Montag von 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00 und Dienstag von 8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Huestraße 18, 44787 Bochum
Ort
Bochum (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
+49 234 97616263Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00
Dienstag
8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00
Donnerstag
8:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Bochum im Vergleich gibt

In Bochum kommen 0,3 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Bochum 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 0,6 je 100.000 Einwohner. Bochum liegt deutlich darunter. Rechnen Sie mit längeren Wegen und beziehen Sie Anwaltskanzleien aus Nachbarorten in Ihre Suche ein.

Bochum0,3
Orte ab 100.000 Einwohner0,6

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Tings & Kauder wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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