IT-Recht-Anwälte

Dr. Brunner und Partner, Kanzlei am Ort Bonndorf im Schwarzwald

Was die offenen Quellen zur Anwaltskanzlei Dr. Brunner und Partner in Bonndorf im Schwarzwald hergeben, steht hier. Postalisch erreichbar: Rothausstraße 1, 79848. Im Datensatz vermerkt: Rechtsgebiet IT-Recht. Verzeichnet als erreichbar telefonisch unter +49 7703 91293, schriftlich per E-Mail und mit eigenem Auftritt unter dr-brunner-partner.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Rothausstraße 1, 79848 Bonndorf im Schwarzwald
Ort
Bonndorf im Schwarzwald (Baden-Württemberg)
Telefon
+49 7703 91293Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Bonndorf im Schwarzwald im Vergleich gibt

In Bonndorf im Schwarzwald kommen 14,7 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Bonndorf im Schwarzwald 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 9,2 je 100.000 Einwohner. Bonndorf im Schwarzwald liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Bonndorf im Schwarzwald14,7
Orte unter 20.000 Einwohnern9,2

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Dr. Brunner und Partner wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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