IT-Recht-Anwälte

BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB - Patentanwälte Rechtsanwälte, verzeichnet für Frankfurt am Main

Zum Ort Frankfurt am Main ist die Kanzlei BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB - Patentanwälte Rechtsanwälte erfasst. Hinterlegt als Kontakt: telefonisch unter +4942134090 und im Web unter boehmert.de. 60323 markiert den eingetragenen Sitz.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
60323 Frankfurt am Main
Ort
Frankfurt am Main (Hessen)
Telefon
+4942134090Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Frankfurt am Main im Vergleich gibt

In Frankfurt am Main kommen 0,5 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Frankfurt am Main 4 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 0,6 je 100.000 Einwohner. Frankfurt am Main liegt darunter. Planen Sie für die Suche mehr Zeit ein und fragen Sie auch in Nachbarorten an.

Frankfurt am Main0,5
Orte ab 100.000 Einwohner0,6

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft mbB - Patentanwälte Rechtsanwälte wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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