IT-Recht-Anwälte

Schrade & Partner, Kanzlei am Ort Freiburg im Breisgau

Was die offenen Quellen zur Anwaltskanzlei Schrade & Partner in Freiburg im Breisgau hergeben, steht hier. Eingetragen ist die Lage Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100. Zu erreichen ist Schrade & Partner per Telefon unter +49 761 3894690 und im Web unter schrade-partner.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg im Breisgau
Ort
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)
Telefon
+49 761 3894690Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Freiburg im Breisgau im Vergleich gibt

In Freiburg im Breisgau kommen 1,3 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Freiburg im Breisgau 3 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 0,6 je 100.000 Einwohner. Freiburg im Breisgau liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Freiburg im Breisgau1,3
Orte ab 100.000 Einwohner0,6

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Schrade & Partner wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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