IT-Recht-Anwälte

Anwaltskanzlei Hahn, verzeichnet für Idar-Oberstein

Zum Ort Idar-Oberstein ist die Kanzlei Anwaltskanzlei Hahn erfasst. Auskunft gibt es telefonisch unter +49 6781 458640 und im Netz unter anwaltskanzlei-hahn.de. Hauptstraße 72, 55743 markiert den eingetragenen Sitz.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Hauptstraße 72, 55743 Idar-Oberstein
Ort
Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz)
Telefon
+49 6781 458640Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
08:00 bis 17:00
Dienstag
08:00 bis 17:00
Mittwoch
08:00 bis 17:00
Donnerstag
08:00 bis 17:00
Freitag
08:00 bis 17:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Idar-Oberstein im Vergleich gibt

In Idar-Oberstein kommen 6,7 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Idar-Oberstein 2 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 3,2 je 100.000 Einwohner. Idar-Oberstein liegt deutlich darüber, Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Idar-Oberstein6,7
Orte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern3,2

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Anwaltskanzlei Hahn wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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