IT-Recht-Anwälte

Der Kanzleieintrag Rechtsanwaltskanzlei Amin Negm-Awad in Köln

Rechtsanwaltskanzlei Amin Negm-Awad steht in der Liste der Anwaltskanzleien, die dieses Verzeichnis für Köln führt. Ansässig ist der Betrieb an folgender Adresse: Goebenstraße 3, 50672. Geöffnet laut Datensatz: Montag von 09:00 bis 17:00 und Dienstag von 09:00 bis 17:00.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Goebenstraße 3, 50672 Köln
Ort
Köln (Nordrhein-Westfalen)
Telefon
+49 221 8606060Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Website
ranegm.de
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten laut Datenquelle

Montag
09:00 bis 17:00
Dienstag
09:00 bis 17:00
Mittwoch
09:00 bis 17:00
Donnerstag
09:00 bis 17:00
Freitag
09:00 bis 17:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Köln im Vergleich gibt

In Köln kommen 0,4 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Köln 4 Anwaltskanzleien. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 0,6 je 100.000 Einwohner. Köln liegt darunter. Planen Sie für die Suche mehr Zeit ein und fragen Sie auch in Nachbarorten an.

Köln0,4
Orte ab 100.000 Einwohner0,6

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rechtsanwaltskanzlei Amin Negm-Awad wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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