IT-Recht-Anwälte

Anwaltskanzlei Rechtsanwaltskanzlei ELLERMANN | WIELAGE UND PARTNER Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sitz in Quakenbrück

Rechtsanwaltskanzlei ELLERMANN | WIELAGE UND PARTNER Gesellschaft bürgerlichen Rechts arbeitet als Anwaltskanzlei von Quakenbrück aus. Hinterlegter Standort: Wohldstraße 50, 49610. Wer nachfragen will, erreicht ihn telefonisch unter +49 5431 94640, schriftlich per E-Mail und digital unter ellermann-wielage.de.

Angaben zu diesem Eintrag

Anschrift
Wohldstraße 50, 49610 Quakenbrück
Ort
Quakenbrück (Niedersachsen)
Telefon
+49 5431 94640Angabe aus der Datenquelle, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Weitere Angaben

Angaben, die nicht in das Kernschema passen. Wo ein Merkmal aus einer anderen Quelle stammt als der Eintrag, steht die Herkunft am Merkmal.

Rechtsgebiet
IT-RechtQuelle: Website der Kanzlei. Stand: 6. Oktober 2026.

Wie viele Anwaltskanzleien es in Quakenbrück im Vergleich gibt

In Quakenbrück kommen 7,1 Anwaltskanzleien auf 100.000 Einwohner

Im Verzeichnis finden Sie für Quakenbrück 1 Anwaltskanzlei. Der mittlere Wert vergleichbar großer Orte liegt bei 9,2 je 100.000 Einwohner. Quakenbrück liegt darunter. Planen Sie für die Suche mehr Zeit ein und fragen Sie auch in Nachbarorten an.

Quakenbrück7,1
Orte unter 20.000 Einwohnern9,2

Für die Zahl teilen wir die gelisteten Anwaltskanzleien durch die Einwohnerzahl des Ortes und rechnen auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten derselben Größenklasse, denn in einem Ort mit 2.000 Einwohnern ergibt schon ein einziger Standort rechnerisch 50 je 100.000 und übertrifft damit jede Großstadt. Der mittlere Wert ist der Median: Die Hälfte der vergleichbaren Orte liegt darüber, die andere Hälfte darunter. Die Zahl zählt Standorte, nicht deren Kapazität, Einsatzgebiet oder freie Termine.

Was Sie vor dem Kontakt mit Rechtsanwaltskanzlei ELLERMANN | WIELAGE UND PARTNER Gesellschaft bürgerlichen Rechts wissen sollten

Was eine Datenschutz-Abmahnung kostet

Bei Verstößen gegen Datenschutz- und Informationspflichten im Netz müssen Sie Mitbewerbern die Abmahnkosten nicht erstatten: § 13 Abs. 4 UWG schließt den Anspruch aus.

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Was § 5 DDG im Impressum verlangt

§ 5 DDG verlangt acht Angabengruppen im Impressum, darunter Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Nummer und bei Kammerberufen die Kammer und die Berufsbezeichnung.

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